Senatswagen

Auszug aus dem Gutachten für Fahrzeuge zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen
(Erstbegutachtung)

Erstzulassung: 01.07.1986

 1. Fahrzeugidentifizierung

1.1 Fahrzeug- u. Aufbauart: ANH Motivwagen
1.2 Fahrzeughersteller: SONST. ANH. HERSTELLER
1.3 Fahrzeug-ldent.-Nr.: WEGTP9492SXXX0001
1.4 Fabrikschild (Anbringungsort) Querträger rechts
1.5 Betriebserlaubnis-Nr.: -

2. Beschreibung des Aufbaus

Fahrzeug mit Personenbeförderung max. Stehplatzzahl: 16

Kurzbeschreibung:
Anh. Off. Kasten mit Brauchtumsaufbau der KG Kaasseler Jonge (Motivwagen: Spaß für alle) fest verbunden.

3. Fahrzeugdaten

3.1 Maße über alles  
Länge: 6150 mm
Breite: 2300 mm
Höhe: 2000 mm
Höhe über Boden: 180 mm
3.2 zulässiges Gesamtgewicht: 3600 kg
3.3 zulässige Achslast  
vorn: 1800 kg
hinten: 1800kg
3.4 Zahl der Achsen: 2
3.5 Reifengröße: 195/70R15 104 A6
3.6 Art der Betriebsbremse: Auflaufbremsanlage
3.7 Art der Feststellbremse: Vorne über Kurbel
3.8 Lenkung: Lenkeinschlag auf 60° begrenzt
3.9 Verbindungseinrichtung  
Art: Zugöse
Zustand: Originalzustand

4. Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung:

4.1 Ein-/Ausstiege: (Beschreibung, Maße) Eingang: Aufstieg erfolgt von der rechten Seite hinten über dreistufige Treppe.
4.2 Brüstung, Haltevorrichtung: (Beschreibung, Maße, Lage) Brüstungshöhe mind. 1000 mm an allen Stehplätzen

5. Auflagen, Beschränkungen und Gültigkeitsdauer

5.1 Auflagen und Beschränkungen für die An- und Abfahrten:
Die zulässige Fahrgeschwindigkeit (Betriebsvorschrift) darf 25 km/h nicht überschreiten.
Ein Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO ist erforderlich.
Alle Aufbauten sind fest und sicher anzubringen.
Auf der Ladefläche dürfen keine Personen befördert werden.
5.2 Auflagen und Beschränkungen für ein geeignetes Zugfahrzeug:
Die Anhängekupplung muss für eine Anhängelast von min. 3600 kg geeignet und geprüft sein.
Das Zugfahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein.
Das Zugfahrzeug muss für eine gebremste Anhängelast von 3600 kg geeignet sein.
5.3 Auflagen und Beschränkungen während der Veranstaltung:
Während der Veranstaltung sind Bodenlücken und Sicherheitsschranken/Türen zu schließen und zu verriegeln.
Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
5.4 Weitere Auflagen und Beschränkungen:
Auf- und Absteigen während der Fahrt ist nicht zul.
Es sind zwei Unterlegkeile mitzuführen.
5.5 Gültigkeitsdauer:
Das Gutachten ist gültig bis zum 17.02.2026, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 4 FZV
Gutachten für Fahrzeuge zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen (Erstbegutachtung)
Gutachten für Fahrzeuge zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen (Wiederholungsabnahme)