Anmeldung als Wagenbegleiter
Hallo liebe "Engel",
für unseren Veedelszoch am Samstag, den 01.03.2025 suchen wir noch Wagenbegleiter (Wagenengel).
1. Wagenbegleiter - persönliche und inhaltliche Anforderungen
Wagenbegleiter müssen mindestens
- das 16. Lebensjahr vollendet haben
- Ist das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet, ist eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern nötig - physisch und psychisch für diese Aufgabe geeignet sein,
- die deutsche Sprache hinreichend beherrschen
- verantwortungsbewusst sein.
Die getragene Bekleidung muss eine uneingeschränkte, aufgabenbezogene Bewegungsfreiheit zulassen. Bekleidung und Acessoires (Mützen, Hüte, Tücher, Handschuhe, Verkleidungen usw.) dürfen die Sinnesorgane - also insbesondere das Hören und Sehen- und ein ggf. notwendiges "zugreifen" nicht einschränken oder beeinträchtigen.
Die Nutzung von elektronischen Geräten (z.B. Smartphone) sowie Ohrstecker / Kopfhörer ist nicht erlaubt.
Das Mitführen von Waffen jeglicher Art (verbotene, erlaubnispflichtige, erlaubnisfreie) sonstiger Hilfsmittel der körperlichen Gewalt sowie Pyrotechnik ist ausdrücklich untersagt.
Die Wagenbegleiter dürfen nicht unter Einfluss von Alkohol oder anderen, eine bewusstseins- oder wahrnehmungsverändernde Wirkung erzeugenden Substanzen stehen.
Es gilt ein absolutes Alkohol- und Rauchverbot während des Zuges.
2. Wagenbegleiter - inhaltliche Anforderungen / Aufgaben
Der Wagenbegleiter hat sein Aufgabenumfeld permanent mit allen Sinnen so wahrzunhemen, dass mögliche Gefahrensituationen, Engpässe, Störungen usw. frühzeitig erkannt werden. Es ist, soweit aufgrund der äußeren Umstände möglich, Sichtkontakt zu den anderen Wagenbegleitern und dem koordinierenden Wagenbegleiter herzustellen und zu halten.
Es ist sicherzustellen, das Unberechtigte bei stehendem oder fahrendem Gespann / Fahrzeug grundsätzlich einen Sicherheitsabstand von mindestens 1,50 Meter einhalten und diese nicht in den unmittelbaren Betriebs-/Fahrbereich gelangen oder sich dort aufhalten. Ein besonderer Gefahrenbereich liegt bei Gespannen zwischen Zugmaschinen und Anhänger.
Bei erkannten Gefahrensituationen usw. sind Erstmaßnahmen zu deren sofortigen Beseitigung oder Ausmaßierung umzusetzen (z.B. Verweis aus dem Sicherheitsabstandsbereich). Sofern diese nicht ausreichend oder erfolgreich sein sollten, sind weiterführende Maßnahmen umzusetzen (z.B. Anhalten oder Stehenbleiben des Gespanns/Fahrzeugs aktiv herbeiführen. Bei Großschadenslagen (analog "Gefahr in Verzug") hat er die ihm in diesem Zusammenhang konkret zugewiesenen Aufgaben umzusetzen. Bei Umsetzung der Aufgaben hat die persönliche Sicherheit absolute Priorität (Eigenschutz).
Treffen für alle Wagenengel ist bitte pünktlich um 14:30 Uhr beim Zugeiterwagen (Wagen Nr. 1 - ca. Höhe Kalkuhl Gymnasium). Hier wird die weitere Einteilung vorgenommen. Zugbeginn ist 15:11 Uhr.
Zeitlicher Gesamtrahmen: 14:30 Uhr bis ca. 17 Uhr.
Es wird eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 30 Euro gezahlt.
Als Wagenbegleiter (Helfer) seit Ihr über unsere Veranstalterhaftpflichtversicherung entsprechend abgesichert.
.Bei Interesse bitte beiligendes Onlineformular ausfüllen und absenden. Wir werden uns anschließend bei Dir melden!