Zugordnung Kaasseler Veedelszoch

Karnevalsgesellschaft Kaasseler Jonge Grün-Weiß Bonn-Oberkassel e.V. (nachfolgend KG Kaasseler Jonge)

Für die sichere und ordnungsgemäße Durchführung des Veedelszoch ist die nachfolgende Zugordnung für jeden Zugteilnehmer verbindlich.
Veranstalter des Veedelszoch ist die KG Kaasseler Jonge, vertreten durch die Zugleitung. Den Anordnungen der Zugleitung ist unbedingt Folge zu leisten. Für jede teilnehmende Gruppe ist bei der Anmeldung für den Veedelszoch schriftlich eine verantwortliche Person mit Namen, Anschrift, Telefonnummer und E-Mail-Adresse zu melden, die während des Veedelszoch bei der Gruppe/auf dem Wagen anwesend sein muss und dafür Sorge zu leisten hat, dass die Zugordnung eingehalten und den Anweisungen der KG Kaasseler Jonge und der Polizei Folge geleistet wird. Bei Verhinderung des Verantwortlichen ist vor Beginn des Veedelszoch eine Ersatzperson zu benennen. Bei Nichtbefolgen der Anordnungen kann bei der Aufstellung oder auch während des Veedelszoch ein Ausschluss ausgesprochen werden.

After Zoch Party

  • Eine Abschlussveranstaltung findet im Anschluss an den Veedelszoch im Pfarrheim Sankt Cäcilia, Kastellstr. 21, 53227 Bonn-Oberkassel statt. Der Eintritt ist frei.
  • Der Ausschank und die Bewirtung beginnen gegen 17 Uhr.

Brandschutz

  • Werden auf einem Karnevalswagen elektrische Geräte (Musikanlage; Stromaggregate) betrieben, so ist ein entsprechender Feuerlöscher mitzuführen.
  • Um der Brandgefahr, die von dem Aggregat sowie der Elektronik ausgeht Rechnung zu tragen, hat die Zuggruppe während der gesamten Veranstaltungsdauer einen Feuerlöscher mit gültiger Prüfplakette, Füllmenge mind. 6 kg (ABC) in der Nähe der Komponenten mitzuführen. Dieser ist für die Zuggruppe gut sichtbar zu positionieren und alle Teilnehmer auf dem Gefährt/Fahrzeug bzw. in der Zuggruppe sind vor Veranstaltungsbeginn über dessen Positionierung zu informieren und in den Gebrauch einzuweisen.

Eigenverantwortung & Weisungen

  • Die Teilnahme am Karnevalszug erfolgt auf eigene Gefahr.
  • Alle Teilnehmer des Karnevalszuges haben den Anweisungen der Zugleitung, seiner Vertreter, der Polizei (Ordnungsbehörden) oder der Feuerwehr unbedingt Folge zu leisten. Dies gilt insbesondere bei Einreihung in den Karnevalszug sowie bei einem Stillstand oder am Ende des Zuges.
  • Die Kommunikation mit der Zugleitung erfolgt im Problemfall entweder persönlich, per Mobiltelefon durch den Verantwortlichen der Gruppe.

Fahrzeuge

  • Teilnehmende Fahrzeuge müssen dem Brauchtum des Karnevals entsprechen.
  • Die örtlichen Gegebenheiten wie enge Kurven, Straßenschwellen sind bei der Planung der Fahrzeuge zu berücksichtigen.
  • Die Fahrer der PKW/LKW/Traktoren haben zu jeder Zeit (Aufstellung und Zugweg bis zur Auflösung des Zuges) am Fahrzeug/Anhänger zu sein.
  • An Fahrzeugen und Gespannen müssen die zugeteilten Zugnummern deutlich sichtbar angebracht sein. Die Zugnummer wird am Aufstellungstag am jeweiligen Halteplatz zu finden sein.
  • Die Fahrzeuge sind so zu beladen, dass eine gleichmäßige Auslastung der Achsen gewährleistet ist und weder das zulässige Gesamtgewicht noch die zulässigen Achslasten gem. § 34 StVZO überschritten werden. Die im Gutachten genannte maximale Personenzahl ist unbedingt einzuhalten. Die im Zug mitgeführten Fahrzeuge dürfen nur mit Schrittgeschwindigkeit (max.6 km/h) fahren.
  • Für die Verkehrssicherheit und die technisch einwandfreie Beschaffenheit der mitgeführten Fahrzeuge aller Art ist der in der Anmeldung angegebene Verantwortliche zuständig.

Konsum von Alkohol

  • Bitte seid verantwortungsbewusst und achtet darauf, dass Fahrer und Wagenengel vor und während des gesamten Karnevalszuges keinen Alkohol konsumieren.
  • Auch auf den offensichtlichen Verzehr von Alkohol z.B. durch Herumfuchteln mit Bierflaschen, kollektivem „klopfen“ von „Kurzen“ oder ähnliches Verhalten ist zu unterlassen. Vergesst bitte nicht das Teilnehmer im Karnevalszug eine gewisse Vorbildfunktion haben.
  • Es ist unter allen Umständen zu vermeiden, Alkohol an Zuschauer zu verteilen, da man das Alter einer Person im Sinne des Jugendschutzes nicht immer 100%ig erkennen kann.
  • Stark alkoholisierte Zugteilnehmer werden vom Karnevalszug sofort ausgeschlossen.

Müll

  • Alle Zugteilnehmer sind zur Müllvermeidung verpflichtet. Dies gilt für die gesamte Zugstrecke vom Aufstellplatz bis zur Auflösung des Zuges. Bei Zuwiderhandlungen werden dem Zugteilnehmer die Straßenreinigungs- und Entsorgungskosten in Rechnung gestellt.
    Der eigene Müll ist selbst zu Entsorgen.

Musik

  • Mitgeführte Musik darf nur so laut sein, dass andere Zugteilnehmer, insbesondere Musikcorps, und die Zuschauer nicht belästigt werden. Der maximal zulässige Lautstärkepegel darf 90 dB in Publikumsnähe zu keiner Zeit überschreiten! Die Festlegung des Grenzwertes dient vor allem dem körperlichen Schutz der Teilnehmer (Lärmemission), damit die Darbietungen der Musikgruppen und Spielmannszüge durch übermäßige Lautstärke anderer Zugteilnehmer von den Zuschauern nicht mehr wahrgenommen werden und den Zuschauern am Zugweg einen angenehmen Veedelszoch ermöglichen sollen!
  • Die jeweils aktuell gültige GEMA-Gebühr ist vorab an die KG zu entrichten (aktuell gültige Gebühr 27,22 €*)
    *Preis aus dem GEMA Onlineportal Stand18.10.2024.
  • Alle Komponenten der Beschallungs-/Mikrofonanlage sind sicher zu verstauen/zu montieren, sodass eine Gefährdung Dritter während des Veedelszoch durch umfallende/herabfallende Teile ausgeschlossen ist.
  • Elektrische Anschlüsse dürfen keine Gefahr für Teilnehmer und Zuschauer darstellen.
  • Das ggf. notwendige Stromaggregat ist so zu platzieren, dass die Abgase abziehen können und Dritte nicht durch diese gefährdet werden.

Ordnung und Ablauf des Zuges

  • Die Plätze für alle teilnehmenden Gruppen sind auf der Aufstellungsstrecke markiert. Die genaue Zugaufstellung mit Platzierung Ihrer Gruppe erhalten Sie auf der Zugteilnehmerbesprechung. Wir bitten um genaue Einhaltung! Auf dem Aufstellplatz sind zur Unterstützung Einweiser vorhanden.
  • Um den Zug in der vorgesehenen Reihenfolge zu ordnen, ist die Anbringung der beiden Wagennummern auf der Vorderseite Ihres Fahrzeuges rechts und links notwendig. Machen Sie dies bitte auch im Interesse unseres Zugkommentars. Sie selbst werden von den Zuschauern anhand der Wagennummern besser erkannt.
  • Es gibt nichts schlimmeres, als einen auseinander gerissenen Karnevalszug. Lassen Sie unter keinen Umständen den Abstand zu der vor Ihnen ziehenden Gruppe über 10-15 Meter werden. Wirken Sie in dieser Richtung auch auf Ihren Traktorfahrer ein (am besten vor Beginn des Zuges).
  • Bei Eintritt eines Notfalls folgen Sie unbedingt den Anordnungen der Polizei und der Zugleitung bzw. deren Erfüllungsgehilfen. Die Zugleitung bzw. deren Erfüllungsgehilfen sind bei Notsituationen berechtigt Wagenbegleiter der nächstgelegen Zuggruppe zur Sicherung der Gefahrenstelle einzusetzen. Sollten Rettungskräfte (Feuerwehr, Rettungswagen usw.) eingesetzt werden müssen, bilden Sie unverzüglich eine Rettungsgasse.
  • Der Zug endet an der Ecke „Königswinterer Straße“ / „Cäcilienstaße“ bzw. „Kastellstraße“). Bis dorthin haben alle Zugteilnehmer mitzuziehen. Es ist nicht gestattet, auf den Straßen im Auflösungsbereich stehen zu bleiben oder dort die Motto- und Gesellschaftswagen abzustellen. Um eine reibungslose Auflösung des Zuges zu gewährleisten, ist das Absteigen von den Wagen erst außerhalb des Auflösungsbereiches gestattet.
  • Bezüglich des Führens von Fahrzeugen gelten die allgemeinen Vorschriften der Straßenverkehrsordnung (StVO) und der Straßenverkehrsordnung (StVZO).

Stoppen & Pannen

  • Ein Stehenbleiben der Fußgruppen, Musikkapellen und Wagen aus eigenem Antrieb ist nicht gestattet, auch nicht zu sogenannten Schaueinlage oder zum Nachladen von Wurfmaterial. Der Abstand von ca. 10 – 15m von Gruppe zu Gruppe ist unbedingt einzuhalten.
  • Bei eventuellen Pannen ist das Fahrzeug – sofern die Straßenbreite es zulässt, sofort so zu platzieren, dass die nachfolgenden Wagen weiterfahren können. Nach Behebung der Panne, wenn dies möglich ist, bitte am Ende des Zuges wieder einreihen.

Sicherheit für Zugteilnehmer und Zuschauer

  • Aufgrund der Forderungen der Genehmigungsbehörde sowie der Polizei, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass vom Beginn bis zum Ende des Veedelszoch die Wagen technisch und personell so abzusichern sind, dass eine Gefährdung der Zuschauer und der Wagenbesatzung sowie der Fahrzeugführer verhindert wird!
  • Pro Rad ist eine Person (Wagenbegleiter/Wagenengel) zur Aufsicht einzusetzen (s. Anlage 1 zur Zugordnung).
  • Die Wagenbegleiter müssen mindestens 16 Jahre alt sein (bei Personen unter 18 Jahren, ist eine Einverständniserklärung der Eltern erforderlich (s. Anlage 2 zur Zugordnung).
  • Die Wagenbegleiter sollten der deutschen Sprache mächtig sein.
  • Ein Wagenbegleiter hat während des Veedelszoch eine Warnwesten (Gelb oder Orange) oder eine vergleichbare Jacke zu tragen, welche der Norm EN471 bzw. En ISO 20471 entspricht
  • Die Wagenengel müssen körperlich und geistig für diese Arbeit geeignet sein.
  • Für alle Wagenengel – und natürlich auch die Fahrzeugführer – gilt vor und während des Zuges absolutes Alkohol- und Rauschmittelverbot, während des Zuges gilt für diese Personengruppe die Null-Promille-Grenze.
  • Das Rauchen während der Wagenbegleitung ist aus Sicherheitsgründen nicht gestattet.
  • Die Unterweisung in ihre Aufgaben sollte spätestens vor Zugbeginn durch den Verantwortlichen der teilnehmenden Gruppe erfolgen.
  • Handynutzung und/oder das Tragen von Kopfhörern oder Ohrsteckern zum Hören von Musik oder anderen akustischen Darbietungen ist grundsätzlich untersagt.
  • Wagenbegleiter müssen zu jeder Zeit des Veedelszoch einen gültigen Personalausweis vorweisen können.

Toiletten für Zugteilnehmer

  • In der Zugaufstellung werden ca. Höhe des Kreiswehrersatzamtes mobile Toiletten zu finden sein.

Versicherung

  • Die Karnevalsgesellschaft Kaasseler Jonge Grün-Weiß Bonn-Oberkassel haftet nicht für Personen- und / oder Sachschäden, die während der Zugaufstellung, des Zugweges und der Zugauflösung durch teilnehmende Gruppen verursacht werden.

Wurfmaterial und Konfetti etc.

  • Scharfkantiges, schweres und zerbrechliches „Wurfmaterial“ darf nur direkt überreicht und auf keinen Fall geworfen werden, um Verletzungen zu vermeiden.
  • Wurfmaterial sollte weit weg vom Wagen geworfen und nicht „gefeuert“ werden, um Verletzungen unter den Zuschauern zu vermeiden.
  • Es darf nur solches „Wurfmaterial“ verwendet/geworfen werden, mit dem keine Sachbeschädigungen zu erwarten sind. 
  • Streuen/Werfen von Abfallprodukten (Mehl, Federn, Kosmetika) sind auf dem gesamten Zugweg verboten, da die Reinigung problematisch, bzw. mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden sind.
  • Das Schießen von Konfetti mit einer Konfettikanone ist in Maßen erlaubt.
  • Um Verletzungen, insbesondere von Teilnehmern nachfolgender Gruppen zu vermeiden, ist es verboten, leere Flaschen und Plastiktüten, auf die Fahrbahn oder Fußwege zu werfen. Hierauf sind alle Teilnehmer vom Verantwortlichen der Gruppe hinzuweisen!

Die Kenntnisnahme, Akzeptanz und Unterweisung der Zugteilnehmer dieser Zugordnung wird mit der Unterschrift des Verantwortlichen auf dem Anmeldeformular bestätigt.

Für die Zugleitung der KG Kasseler Jonge
Stand: Mittwoch, 6. November 2024

André Bergmann
Zugleiter
Kai Hassis
Zugleiter