Prinzenwagen

Auszug aus dem Gutachten für Fahrzeuge zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen
(Erstbegutachtung)

Erstzulassung: 01.07.1960

 1. Fahrzeugidentifizierung

1.1 Fahrzeug- u. Aufbauart: ANH MOTOWAGEN
1.2 Fahrzeughersteller: SONST. ANH. HERSTELLER
1.3 Fahrzeug-ldent.-Nr.: WEGTDP010S0850023
1.4 Fabrikschild (Anbringungsort) keine
1.5 Betriebserlaubnis-Nr.: HH100B6W-0

2. Beschreibung des Aufbaus

Fahrzeug mit Personenbeförderung max. Stehplatzzahl: 8

Kurzbeschreibung:
MOTOWAGEN, PRINZENWAGEN

3. Fahrzeugdaten

3.1 Maße über alles  
Länge: 6700 mm
Breite: 2460 mm
Höhe: 3900 mm
Höhe über Boden: 180 mm
3.2 zulässiges Gesamtgewicht: 4000 kg
3.3 zulässige Achslast  
vorn: 2000 kg
hinten: 2000 kg
3.4 Zahl der Achsen: 2
3.5 Reifengröße: 8.25-20
3.6 Art der Betriebsbremse: Auflaufbremse
3.7 Art der Feststellbremse: mechanisch
3.8 Lenkung: Lenkeinschlag auf 60° begrenzt
3.9 Verbindungseinrichtung  
Art: Zugöse
Zustand: Originalzustand

4. Sicherheitsvorkehrungen für die Personenbeförderung:

4.1 Ein-/Ausstiege: (Beschreibung, Maße)

1. Ebene Hinten über Treppe aus Holz (5 Stufen) und Handlauf links
2. Ebene über abnehmbare Leiter mit Haken; Obere Ebene mit Kette gesichert

4.2 Brüstung, Haltevorrichtung: (Beschreibung, Maße, Lage) 1. Ebene Umlaufend mind. 800 mm
2. Ebene Umlaufend 1140 mm

5. Auflagen, Beschränkungen und Gültigkeitsdauer

5.1 Auflagen und Beschränkungen für die An- und Abfahrten:
Die zulässige Fahrgeschwindigkeit (Betriebsvorschrift) darf 25 km/h nicht überschreiten.
Ein Geschwindigkeitsschild nach § 58 StVZO ist erforderlich.
Alle Aufbauten sind fest und sicher anzubringen.
Auf der Ladefläche dürfen keine Personen befördert werden.
5.2 Auflagen und Beschränkungen für ein geeignetes Zugfahrzeug:
Das Zugfahrzeug muss verkehrs- und betriebssicher sein.
Das Zugfahrzeug muss für eine gebremste Anhängelast von 4000 kg geeignet sein.
5.3 Auflagen und Beschränkungen während der Veranstaltung:
Während der Veranstaltung darf nur mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.
5.4 Weitere Auflagen und Beschränkungen: keine
5.5 Gültigkeitsdauer:
Das Gutachten ist gültig bis zum 04.02.2026, sofern keine baulichen Veränderungen vorgenommen werden.
Betriebserlaubnis nach § 21 StVZO in Verbindung mit § 4 FZV
Gutachten für Fahrzeuge zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen (Erstbegutachtung)
Gutachten für Fahrzeuge zum Einsatz auf Brauchtumsveranstaltungen (Wiederholungsabnahme)