im folgenden KG genannt
1) Diese Beitragsordnung wird aufgrund der Regelungen in § 7 der Satzung der KG erstellt.
2) Die KG ist zur Erfüllung seiner satzungsgemäßen Aufgaben darauf angewiesen, dass seine Mitglieder ihre Beiträge vollständig und pünktlich entrichten. Vor diesem Hintergrund hat dieMitgliederversammlung der KG am 24.04.2023 diese Beitragsordnung beschlossen. Sie wird den Mitgliedern bekannt gemacht und tritt damit in Kraft. Mitglieder, die nach Inkrafttreten der Beitragsordnung dem Verein beitreten, wird die Beitragsordnung mit der Beitrittserklärung ausgehändigt. Sie ist damit auch für diese Mitglieder verbindlich.
3) Die Höhe der Beiträge wird von der Mitgliederversammlung durch Abstimmung bestimmt. Die Beitragssätze gelten jeweils ab dem Datum der jährlichen Mitgliederversammlung.
4) Die jeweils gültigen Jahresbeiträge ergeben sich aus der Anlage 1, die Bestandteil dieser Beitragsordnung ist.
5) Die Beiträge werden jeweils jährlich nach der Jahreshauptversammlung im Voraus erhoben. Endet die Mitgliedschaft, erfolgt keine Erstattung.
6) Mitglieder, die dem Verein kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, erhalten ein Anschreiben mit der Aufforderung den zu leistenden Beitrag bis Ende des laufenden Jahres zu überweisen. Bei verspäteter Beitragszahlung und dreimaliger Anmahnung bei nicht geleistetem Beitrag, erfolgt der Ausschluss aus der KG.
7) Mitglieder, die dem Verein ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, sind dafür verantwortlich, dass das angegebene Konto bei Einzug der Beiträge die entsprechende Deckung aufweist. Kommt es zu Rückbelastungen, werden die hierbei entstehenden Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
8) Die Mitglieder haben dem Verein Anschriften- und Kontenänderungen umgehend schriftlich mitzuteilen. Die Mitteilung ist an den Vorstand zu richten. Sollten dem Verein durch verspätet oder nicht mitgeteilte Änderungen Kosten entstehen, werden diese dem Mitglied in Rechnung gestellt.
9) Der Mitgliedsbeitrag deckt keine Kosten (z. B. Eintrittsgelder usw.) für Veranstaltungen des Vereins ab.
10) In sozialen Härtefällen kann ein Antrag auf Änderung der Beitragshöhe gestellt werden. Über den Antrag entscheidet der Vorstand.
11) Die Mitglieder- und Beitragsverwaltung erfolgt durch Datenverarbeitung (EDV). Die personengeschützten Daten der Mitglieder werden nach dem Bundesdatengesetz gespeichert.
Anlage 1
Beitragsordnung der „KG Kaasseler Jonge e.V.“
vom 08.04.2024
zu zahlende Mitgliedsbeiträge:
1) Inaktive Mitglieder ab 18 Jahre 30,00 Euro
2) Aktive Mitglieder ab 18 Jahre 30,00 Euro
3) Partner von Inaktiven, Aktiven und Senatsmitgliedern ab 18 Jahre 15,00 Euro
4) Jugendliche bis zu ihrem 18. Lebensjahr 15,00 Euro
5) Familienbeitrag ab 4 Personen (in einem Haushalt lebend) 68,00 Euro
(Kinder und Jugendliche gehören bis zur Vollendung ihres 18 Lebensjahres zum Familien Beitrag)
6) Senatoren, Ehrenpräsidenten, Ehrensenatoren und Ehrenmitglieder Beitragsfrei (siehe Satzung § 8 g)
7) Tanzmariechen und Tanzoffiziere (während der Amtszeit) Beitragsfrei
8) Prinzenpaare, Kinderprinzenpaare, Dreigestirne und einzelne Prinzen Beitragsfrei oder Prinzessinnen (während und nach Ihrer Amtszeit)